Jeder und Jede sollen die Gewissheit haben, am Lebensende gut betreut und versorgt zu werden.

Sie können sich bei uns beraten lassen:

  • umfassend zu allen Hospiz- und Palliativversorgungsangeboten der Region Ostsachsen (Inanspruchnahme, Aufnahmekriterien, Begriffserklärungen,etc.)
  • zu Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Willenserklärungen, Verfügungen für eventuell eintretende Notfallsituationen am Lebensende und wir helfen beim Ausstellen Formulare
  • über den weiteren Aufbau und die Entwicklung von Hospizkultur und Palliativversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Ebenso stehen wir Ihnen als externe Beraterinnen und Berater zur Gesundheitlichen Versorgungsplanung (GVP) für die letzte Lebensphase in stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe zur Verfügung.

Diese Beratungsleistungen werden durch die Krankenkassen der Versicherten finanziert. Für diese GVP-Beratungen können die jeweiligen Einrichtungen eine Vergütungsvereinbarung mit dem Landesverband der Krankenkassen abschließen.

Unterstützend helfen wir Ihnen auch bei der Antragstellung und Konzepterstellung für die GVP-Leistungen.